Was bedeutet das für Freiberufler & Freelancer?

Zu Beginn der Corona-Pandemie berichteten wir über die wirtschaftlichen Auswirkungen auf Freiberufler & Freelancer in Deutschland.   

Nun hat sich der Koalitionsausschuss Anfang Juni auf ein umfangreiches Konjunktur- und Zukunftspaket mit einem Volumen von 130 Milliarden Euro verständigt. Ziel ist es, Wohlstand zu sichern und die Wirtschaft wieder zum Laufen zu bringen. Was genau beschlossen wurde, lässt sich im Eckpunktepapier nachlesen. Die für Freiberufler & Freelancer relevanten Informationen wollen wir hier aufführen.

Senkung der Mehrwertsteuer

Zur wirtschaftlichen Belebung wurde unter anderem der Mehrwertsteuersatzes von 19% auf 16% sowie 7% auf 5% gesenkt, befristet vom 01. Juli 2020 bis 31. Dezember 2020. Insgesamt kostet das Mehrwertsteuerpaket rund 20 Milliarden Euro und soll den Konsum anregen.

Wenn wir hier von der Mehrwertsteuer sprechen, meinen wir für Freiberufler & Freelancer natürlich die Umsatzsteuer. Dienstleistungen, wie z.B. die Beratertätigkeiten unserer Experten, fallen unter den normalen Mehrwertsteuersatz von 19%, der ab 01. Juli temporär auf 16% sinkt.

Laut UStG ist die Mehrwertsteuer eine Pflichtangabe auf Rechnungen. Demnach gilt es zu beachten, wann die Leistung erbracht und nicht, wann die Rechnung gestellt wurde. Allein der Leistungszeitraum ist relevant.

Merksatz: Der anzusetzende Mehrwertsteuersatz richtet sich nach dem Leistungszeitraum!

Dazu zwei Beispiele:

  • Beratertätigkeit wird im Mai 2020 ausgeführt und im Juli 2020 wird die Rechnung dafür gestellt. Da der Leistungszeitraum im Mai 2020 liegt, muss die Rechnung mit 19 % MwSt. ausgestellt werden. 
  • Die Beratertätigkeit wird im Dezember 2020 ausgeführt und im Januar 2021 folgt die Rechnungsstellung, d.h. die Rechnung muss 16% ausweisen.

Wer unsicher ist, wendet sich an das zuständige Finanzamt oder an den Steuerberater.

Alternativ können Rechnungen mit Hilfe von online MwSt.-Rechner erstellt werden, um die Rechnungsbeträge für die Umsatzsteuer und Mehrwertsteuersenkung ab Juli 2020 mit 16% bzw. 5% korrekt berechnen zu lassen.

Steuern zinslos stunden und Vorauszahlungen anpassen (UStVA):

Steuer-Stundungen sind an und für sich nichts Neues und wurden vor Corona i.d.R. nur in Ausnahmefällen gewährt. Die Hürden dafür sind normalerweise groß. Zudem verlangt das Finanzamt oftmals Zinsen.

Freiberufler & Freelancer können jetzt und bis 31. Dezember 2020 um zinslose Steuerstundungen bitten. Auch die Herabsetzung der Vorauszahlung kann man bei seinem Finanzamt beantragen.

Einige Bundesländer zahlen darüber hinaus die bereits geleisteten Umsatzsteuersondervorauszahlungen für 2020 zurück. Dadurch stehen Freiberuflern & Freelancern kurzfristig mehr finanzielle Mittel (Liquidität) zur Verfügung. Die Zahlung der Steuerschulden kann zu einem späteren Zeitpunkt erfolgen. Und das, ohne dass Zinsen dazukommen!

Verlängerung der Abgabefristen und Verzicht auf Säumniszuschläge

Die gesetzlichen Abgabefristen bei Steuererklärungen ändern sich nicht. Allerdings können Steuerpflichtige jederzeit – auch rückwirkend – Anträge auf Fristverlängerung stellen. Das Finanzamt wird insbesondere bei den durch die Corona Krise unmittelbar und nicht unerheblich Betroffenen großzügig verfahren. Die Finanzämter sollen auf Vollstreckungsmaßnahmen, zum Beispiel Kontopfändungen oder Säumniszuschläge, bis Ende 2020 verzichten, wenn die fällige Steuerzahlung unmittelbar auf die Corona-Krise zurückzuführen ist.

Wir halten fest, die im Konjunkturpaket beschlossenen staatlichen Hilfen in Form temporärer Steuermaßnahmen bedeuten für Freiberufler & Freelancer schnelle und unkomplizierte Hilfe, die Kehrseite ist ein Mehraufwand bei der Steuererklärung und der Umsatzsteuervoranmeldung. Ob die Maßnahmen letztendlich ausreichen, um die Gruppe der Freiberufler & Freelancer vor existenzieller Not zu schützen, bleibt abzuwarten.

Wir machen darauf aufmerksam, dass dieser Beitrag lediglich dem unverbindlichen Informationszweck dient und keine Steuerberatung im eigentlichen Sinne darstellt. Insofern verstehen sich alle angebotenen Informationen ohne Gewähr auf Richtigkeit und Vollständigkeit.

Passen Sie gut auf sich auf und …

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